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Zehn Prinzipien für Aufsichtskollegien für Banken, Versicherungen bzw Finanzkonglomerate

Aktuelles GemeinschaftsrechtDr. Alexander Karpf,ZFR 2009/41ZFR 2009, 72 Heft 2 v. 2.3.2009

Am 27. 1. 2009 haben der Ausschuss der Bankaufsichtsbehörden (CEBS) und der Ausschuss der Versicherungsaufsichtsbehörden (CEIOPS) die sog "10 Common Principles" zur Organisation und Aufgaben von Aufsichtskollegien verabschiedet.11Abrufbar unter www.ceiops.eu/media/files/pressreleases/20090127-CEBS-CEIOPS-joint-press-release-10-principles-colleges-of-supervisors.pdf . Damit werden zum einen die Vorschläge des ECOFIN-Rats vom 4. 12. 200722S auch Karpf, Lamfalussy - Quo Vadis? ZFR 2008/11, 35. und vom 14. 5. 2008 zur Ausarbeitung von operationellen Leitlinien für die Gestaltung von Aufsichtskollegien durch die Stufe-3-Ausschüsse (CEBS, CEIOPS und CESR) umgesetzt. Zum anderen wird die in den neuen Beschlüssen der EU-Kommission zu den Stufe-3-Ausschüssen33Vgl dazu in dieser Ausgabe auf S 74. vorgesehene Rolle zur Stärkung der Funktionsweise von Aufsichtskollegien bereits aufgegriffen.

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