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Der vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln - die Europäische Kommission tritt der "Kreditklemme" entgegen

Aktuelles GemeinschaftsrechtRA Dr. Herwig HauenschildZFR 2009/40ZFR 2009, 70 Heft 2 v. 2.3.2009

1. Einleitung

Am 26. 11. 2008 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung über ihr europäisches Konjunkturprogramm,11Mitteilung der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat, KOM(2008)800. um die wirtschaftliche Erholung Europas von der derzeitigen Finanzkrise zu erreichen. Die Europäische Kommission ist dabei in einer schwierigen Situation, will sie doch einerseits mittels des Konjunkturprogramms vermeiden, dass die Finanzkrise weitere Kreise zieht, hat aber anderseits das Bestreben, staatliche Maßnahmen zu vermeiden, die das Ziel, weniger, aber dafür gezieltere staatliche Beihilfen zu gewähren, untergraben könnten. Aus der Befürchtung, dass ohne zusätzliche Beihilfemaßnahmen möglicherweise die Beihilfen, die den Banken gegeben wurden, bei den einzelnen Unternehmen nicht "ankommen", weil die Banken Mittel lediglich dazu verwenden, um ihre eigene finanzielle Situation zu verbessern, hat die Europäische Kommission einen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise herausgegeben.22Mitteilung der Kommission ABl C 16 vom 22. 1. 2009, 1.

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