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Verjährung des Regressanspruchs der Einlagensicherungseinrichtung gegenüber dem Bund

Judikatur OGHBankrechtBearbeiter: Dr. Bernd FletzbergerZFR 2009/39ZFR 2009, 69 Heft 2 v. 2.3.2009

ABGB §§ 896, 1478

BWG § 93 Abs 3

Rückgriffsansprüche nach § 896 ABGB verjähren mangels besonderer Anordnung nach hA grundsätzlich gem § 1478 ABGB erst in 30 Jahren. Existiert ein besonderes Innenverhältnis, verdient dies aber auch verjährungsrechtlichen Vorrang. Beim Regressanspruch des Solidarschuldners nach § 896 ABGB gilt eine kürzere Verjährungsfrist nach stRsp nur dann, wenn aufgrund des beson-

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