Vor nunmehr 20 Jahren (BGBl 1988/685) erfuhr die österreichische Rechts(schutz)landschaft mit der Einführung der UVS eine ihrer wohl gravierendsten Änderungen. Anfangs in erster Linie zur Entscheidung über Berufungen in Verwaltungsstrafsachen und über Beschwerden gegen AuvBZ herangezogen, zeugt die seither stetige Ausdehnung der Zuständigkeiten in Administrativsachen und damit die fortschreitende "Vergerichtlichung" der Verwaltungsverfahren von der Bedeutung dieser Einrichtung. Das von ihr anzuwendende Verfahrensrecht - gegliedert nach dem Berufungsverfahren nach dem AVG bzw VStG, dem Maßnahmen-, dem Richtlinien- und dem Schubhaftbeschwerdeverfahren - systematisch darzustellen, haben sich die Autoren, beide als Mitglieder des UVS Wien mit der Materie bestens vertraut, zum Ziel gemacht. Als die bestehende Literatur zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen ergänzendes Werkzeug, soll es verstanden werden. An welchen Adressatenkreis sie sich dabei wenden, lassen die Autores bedauerlicher weise offen.