Anstoß für das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 ist die Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften ("Aktionärsrechte-RL"), die bis zum 3. 8. 2009 umzusetzen ist. Die Aktionärsrechte-RL legt Mindeststandards für die Ausübung von Aktionärsrechten in börsenotierten Gesellschaften fest. Mitte Oktober hat das Justizressort den Entwurf eines Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 vorgelegt. Neben der RL-Umsetzung verfolgt der Ministerialentwurf das Ziel, Rechte von Aktionären zu stärken und das AktG an moderne Technologien anzupassen. Der Entwurf sieht unter anderem eine völlige Neufassung des vierten Abschnitts des AktG - die Hauptversammlung betreffend - vor. Soweit es zweckmäßig erscheint, beschränkt sich der Entwurf nicht auf börsenotierte Gesellschaften, sondern räumt Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notieren, gleiche Rechte ein. Folgende Eckpunkte sind im Entwurf enthalten: