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Ad-hoc-Publizität beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds

Judikatur BGHBörserechtBearbeiter: Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes ZollnerZFR 2009/12ZFR 2009, 24 Heft 1 v. 12.2.2009

WphG: §§ 13, 15, 37b

BörseG § 48d Abs 1

Die vorliegende Entscheidung setzt sich mit der auch für den österreichischen Rechtsanwender höchst interessanten und praxisrelevanten Frage (vgl idZ OGH 11. 6. 2008, 7 Ob 58/08t, GesRZ 2008, 378 ff [Kalss/Zollner]) auseinander, welche Umstände die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität iSd § 48d Abs 1 BörseG auslösen können und - vor allem - zu welchem Zeitpunkt diese entsteht. Die insoweit vergleichbare Rechtslage und die gemeinsamen europarechtlichen Determinanten (Marktmissbrauchs-RL 2003/6/EG sowie die dazu auf europäischer Ebene ergangenen Durchführungsbestimmungen) rechtfertigen es, die Aussagen des BGH aus österreichischer Sicht zu würdigen.

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