Im Rahmen ihrer Offenlegungsverpflichtung ist die FMA angehalten, die allgemeinen Kriterien und Methoden, nach denen sie bei der Überprüfung und Bewertung des Risikomanagements und der Risikoabdeckung der Kreditinstitute verfährt, offenzulegen. Die grundsätzliche Darstellung des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses sowie die Darstellung der Zusammenarbeit von FMA und OeNB in der Bankenaufsicht sollen zur Sicherstellung einer effizienten Interaktion mit den beaufsichtigten Unternehmen beitragen und die interessierte Öffentlichkeit informieren. Die im Jänner 2008 umgesetzte Aufsichtsreform führte dazu, dass FMA und OeNB im Bereich der Bankenaufsicht ihre Vorgehensweise abgestimmt, Doppelgleisigkeiten eliminiert und die erforderlichen Schnittstellen explizit definiert haben. Die nunmehr gemeinsam veröffentlichte Darstellung der Aufsichtskooperation führt Details zu folgenden Themenschwerpunkten an:1