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Short Selling Verdachtsmeldungsübermittlungsverordnung (SSV)

Aktuelles Börse- und WertpapierrechtDr. Peter Wanek, FMAZFR 2008/140ZFR 2008, 243 Heft 6 v. 4.12.2008

Mit dieser Verordnung macht die FMA von ihrer Verordnungsermächtigung gem § 48d Abs 11 BörseG Gebrauch, hinsichtlich Form, Inhalt und Art der Übermittlung von Verdachtsmeldungen gem § 48d Abs 9 BörseG, welcher Art 7 bis 10 der 3. Kommissions-RL 2004/72/EG (Durchführung Marktmissbrauchs-RL) umsetzt, Näheres festzulegen.

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