Das Europäische Parlament hat die Kommission am 23. 9. 2008 gem Art 39 seiner GO iVm Art 192 EG aufgefordert, verbesserte Regelungen für Hedge Fonds vorzulegen. Diese sollen Vorschriften zu Transparenz, finanzieller Stabilität, Eigenkapital, zur gemeinschaftsweiten Beaufsichtigung von Rating-Agenturen sowie Maßnahmen gegen Überschuldung und gegen Interessenkonflikte enthalten. Dadurch soll das Vertrauen in die Finanzmärkte wiedergewonnen und ein Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte geleistet werden. Zusätzlich sollen Aufsichtsagenden auf den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) übertragen werden. Schließlich wurde die Kommission aufgefordert, eine Untersuchung aller bestehenden EG-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Finanzmärkte einzuleiten, um sämtliche Lücken bezüglich der Beaufsichtigung von Hedge Fonds zu ermitteln. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung soll die Kommission dann Vorschläge machen, um Hedge Fonds "besser zu beaufsichtigen".