AVG § 13 Abs 3, § 33 Abs 3, § 63 Abs 3
VStG § 24
1. Ein Verbesserungsauftrag bei Einbringung der Berufung durch befugte Parteienvertreter ist wirksam, auch wenn die Belehrung über die Rechtsfolge sprachlich unpräzise ist, aber auf § 13 Abs 3 AVG verweist.