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Fristberechnung bei Adressierung des verbesserten Schriftsatzes an die falsche Behörde

Judikatur VwGHVerwaltungsverfahrensrechtBearbeiter: Mag. Dr. Georg JanovskyZFR 2008/126ZFR 2008, 226 Heft 6 v. 4.12.2008

AVG § 13 Abs 3, § 33 Abs 3, § 63 Abs 3

VStG § 24

1. Ein Verbesserungsauftrag bei Einbringung der Berufung durch befugte Parteienvertreter ist wirksam, auch wenn die Belehrung über die Rechtsfolge sprachlich unpräzise ist, aber auf § 13 Abs 3 AVG verweist.

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