Unter der Bezeichnung "Basel II" versteht man das aus drei "Säulen" bestehende Regelwerk für Kreditinstitute, dessen "erste Säule" einen Rahmen für ihre erforderliche Ausstattung mit Eigenmitteln verkörpert. Grundlage sind internationale Übereinkommen, die durch die EU-Richtlinien 2006/48/EG 2 und 2006/49/EG 3 in den Rechtsbestand der Europäischen Union inkorporiert worden sind4.