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Kreditsicherheiten und Basel II11Der nachstehende Beitrag stellt die persönliche Meinung des Verfassers dar. Das Manuskript wurde im Juli 2008 abgeschlossen.

BeiträgeDr. Georg WeisselZFR 2008/120ZFR 2008, 204 Heft 6 v. 4.12.2008

Unter der Bezeichnung "Basel II" versteht man das aus drei "Säulen" bestehende Regelwerk für Kreditinstitute, dessen "erste Säule" einen Rahmen für ihre erforderliche Ausstattung mit Eigenmitteln verkörpert. Grundlage sind internationale Übereinkommen, die durch die EU-Richtlinien 2006/48/EG 22"Bankenrichtlinie", in manchen Dokumenten als "Eigenkapitalrichtlinie" oder "Bankrechtsrichtlinie" bezeichnet. und 2006/49/EG 33"Kapitaladäquanzrichtlinie". in den Rechtsbestand der Europäischen Union inkorporiert worden sind44Bankenrichtlinie, Erwägungsgrund 37..

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