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Zur Wissenszurechnung bei überhöht geleisteten Kreditzinsen

Judikatur OGHBankrechtBearbeiter: Dr. Florian LinderZFR 2008/116ZFR 2008, 200 Heft 5 v. 3.10.2008

ABGB §§ 879, 1489

KSchG §§ 6, 29

1. Die Rechtsfigur des Wissensvertreters beruht auf dem Grundgedanken, dass sich - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss.

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