ABGB §§ 5, 1323
WAG 1997: §§ 13 ff
Die allgemeine, kaum aussagekräftige Information, "AAA" bewertete Anleihen seien sicherer als solche aus dem "B"-Bereich, entspricht nicht der Pflicht der objektbezogenen Beratung. Die Äußerung, Argentinien sei der wirtschaftlich stärkste Staat Südamerikas und noch nie sei ein Staat in Konkurs gegangen, zerstreut möglicherweise bestehende Bedenken in Bezug auf die Bonität des Emittenten.