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EditorialNicolas RaschauerZFR 2008/105ZFR 2008, 163 Heft 5 v. 3.10.2008

"Jede Aufsicht kann nur so gut funktionieren wie die Gesetze sind, deren Einhaltung sie zu überwachen hat, und wie die Gesetze sind, mit deren Hilfe sie dem Recht zum Durchbruch verhelfen kann". Mit dieser pointierten und diskussionswürdigen Aussage haben FMA und OeNB jüngst (erneut) Forderungspakete zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens der Finanzmarktaufsicht im Rahmen des Europäischen Forums in Alpbach (Ende August 2008) an den Bundesgesetzgeber adressiert. Dadurch soll den Ursachen der internationalen Finanzmarktturbulenzen sowie spezifischen Schwachstellen im Finanzmarktrecht (insb bei Geschäftsbeziehungen von Finanzinstituten zu Stiftungen, Off-Shore-Zentren, Zweckgesellschaften - SPVs sowie in der Erfassung von Risiken aus Derivaten und Asset Backed Securities) entgegengewirkt werden. Weiters sei nach Ansicht der Aufsichtsinstitutionen eine erneute punktuelle Weiterentwicklung des österreichischen Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts erforderlich, um die Rechtsdurchsetzung effizienter zu gestalten.

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