Mit BGBl I 2008/87 hat der Bundeskanzler - ua bedingt durch zahlreiche Gesetzesnovellen der vergangenen Jahre - das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 (EGVG) mit dem Titel "Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 - EGVG" wiederverlautbart und neu systematisiert.
In der Systematik des EGVG wurden einzelne Änderungen vorgenommen, die auch für das Finanzmarktaufsichtsrecht von Relevanz sind und nachfolgend dargestellt werden: