Peer Reviews und Standards zur Qualitätssicherung sind für österreichische Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nichts Neues. In Österreich ist mit 1. 9. 2005 das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) in Kraft getreten1. Die jüngere europarechtliche Grundlage für die externe Qualitätssicherung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften findet sich in der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen2. Gem Art 29 der RL ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, unabhängige Qualitätssicherungssysteme zu schaffen und Qualitätssicherungsprüfungen durch geeignete sachkundige Personen durchführen zu lassen. Gem Art 29 Abs 1 lit h RL sind Qualitätssicherungsprüfungen grundsätzlich zumindest alle 6 Jahre durchzuführen. Noch weiter geht die RL bei Unternehmen "von öffentlichem Interesse": Bei diesen sind Qualitätssicherungsprüfungen zumindest alle drei Jahre durchzuführen3.