Durch den Kommissionsbeschluss 2005/380/EG wurde 2005 eine Gruppe von "Nicht-Regierungsexperten" für Corporate Governance und Gesellschaftsrecht eingesetzt, die als ein Organ der Reflexion, der Diskussion und zur Beratung der Kommission im Bereich von Corporate Governance und Gesellschaftsrecht dienen sollte. Der Beschluss 2005/380/EG war bis zum 27. 4. 2008 befristet.