Am 10. 6. 2008 ist im ABl der EG eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament und Kommission kundgemacht worden (ABl 2008 C 143/1). Die Vereinbarung regelt Modalitäten der Anwendung des Komitologiebeschlusses 1999/468/EG (idF des Beschlusses 2006/512/EG) und dabei insb die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Kommission in allgemeinen Komitologie- bzw speziellen (aus Sicht des EG-Finanzmarktrechts relevanten) Lamfalussyverfahren.