Die Änderung der Gewerbeordnung 1994 (im zweiten Versuch geglückt, BGBl I 2008/42, nachdem der erste Versuch gescheitert war, weil der Bundespräsident wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit seine Unterschrift verweigert hatte) brachte auch wesentliche Neuerungen hinsichtlich der Versicherungsvermittlung mit sich.