Am 26. 2. 2008 hat die Europäische Kommission („EK“) einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit („Solvabilität II“) veröffentlicht1). Seit Annahme des ursprünglichen Vorschlags der EK, KOM(2007) 361 vom 10. 7. 2007, haben vor allem zwei Entwicklungen eine Änderung nahegelegt: