Mit dieser Novelle macht die FMA von den Verordnungsermächtigungen in § 48d Abs 11, § 82 Abs 8 und § 86 Abs 5 BörseG Gebrauch und setzt Art 12 der DurchführungsRL 2007/14/EG (Durchführung der Transparenzrichtlinie) um. Geregelt werden insbesondere die Kriterien für die Veröffentlichung von sogenannten „vorgeschriebenen Informationen“ durch Emittenten (Regelpublizität, Beteiligungspublizität, Ad-hoc-Meldungen). In der Verordnung werden auch die elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssysteme von Reuters, Bloomberg und Dow Jones Newswire als solche, die über eine Verbreitung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verfügen, benannt. Die Verordnung wurde mit BGBl II 2008/113 veröffentlicht und ist mit 1. 4. 2008 in Kraft getreten.