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Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinien über Abrechnungswirksamkeit und Finanzsicherheiten

Aktuelles GemeinschaftsrechtDr. Alexander Karpf, LL.M.ZFR 2008/65ZFR 2008, 117 Heft 3 v. 5.6.2008

Am 24. 4. 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen („Settlement Finality Directive“, SFD) sowie der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten („Financial Collateral Arrangements Directive“, FCD) vorgelegt. Die SFD gewährleistet bei Ausfall eines Systemteilnehmers den Schutz sowohl für Zahlungs- als auch für Wertpapierliefer- und Abrechnungssysteme, womit Systemrisiken minimiert werden sollen. Die FCD regelt und erleichtert die grenzübergreifende Verwendung von Sicherheiten. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich die Ausweitung des durch die SFD gewährleisteten Schutzes auf die Nachtverarbeitung und auf multilaterale Systeme. Im Zusammenspiel mit dem Europäischen Kodex für Clearing und Settlement und anderen Projekten auf EU-Ebene (etwa TARGET2-Securities) sowie der MiFID soll damit ein Beitrag zur Verbesserung der Post-Trading-Infrastrukturen bei Transaktionen geleistet werden. Hinsichtlich der FCD zielt der Vorschlag darauf ab, den durch die beiden Richtlinien gewährleisteten Schutz auf Kreditforderungen auszuweiten, die für die Besicherung von Kreditgeschäften der Zentralbanken zugelassen sind, und damit deren gemeinschaftsweite Verwendung zu erleichtern. Es ist vorgesehen, dass die Änderungen innerhalb Jahresfrist von Rat und EU-Parlament verabschiedet werden und ab 1. 10. 2010 in den Mitgliedstaaten anwendbar sein sollen.

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