Gemäß Art 11 der Durchführungsverordnung zur MiFID1) sind die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, Referenzdaten über Aktien zu veröffentlichen, die an einem geregelten Markt des EWR zugelassen sind. Der Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) sammelt diese Informationen und veröffentlicht sie in einer elektronischen Datenbank. Diese Datenbank ist unter mifiddatabase.cesr.eu abrufbar. Sie wird sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen aktualisiert.