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Mehr Transparenz in Vorstand und Aufsichtsrat

Judiktur LG MünchenGesellschaftsrechtZFR 2008/36ZFR 2008, 75 Heft 2 v. 11.4.2008

Dt AktG: §§ 161, 243 Abs 1, § 293a Abs 1, §§ 293f, 314 Abs 2

Das Landgericht München I hat in einem auch für Österreich relevanten Urteil entschieden, dass Entlastungsbeschlüsse der HV angefochten werden können, wenn Vorstand und Aufsichtsrat nicht ihre jährliche Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgeben.

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