Dt AktG: §§ 161, 243 Abs 1, § 293a Abs 1, §§ 293f, 314 Abs 2
Das Landgericht München I hat in einem auch für Österreich relevanten Urteil entschieden, dass Entlastungsbeschlüsse der HV angefochten werden können, wenn Vorstand und Aufsichtsrat nicht ihre jährliche Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgeben.