vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Reichweite der Begrenzung der Haftung des Abschlussprüfers nach dem WAG 2007

BeiträgeRA Dr. Ernst Brandl LL.M., M.B.A. , Ass.-Prof. Dr. Gerhard SariaZFR 2008/21ZFR 2008, 51 Heft 2 v. 11.4.2008

Durch BGBl I 2007/107 wurde das WAG 2007 nur knapp nach seinem Inkrafttreten zum ersten Mal novelliert. Der Beitrag beschäftigt sich mit Zweifelsfragen im Hinblick auf den Anwendungsbereich der verschiedenen Regelungen des WAG 2007 zur Begrenzung der Haftung des Abschlussprüfers, die nicht zuletzt durch die mit dem neu eingeführten § 73 Abs 1 WAG 2007 vom Gesetzgeber vorgenommene „Klarstellung“1)1)So die Bewertung der Neuregelung in den EBRV zu BGBl I 2007/107, 286 BlgNR 23. GP, „Zu § 73 Abs 1“. ausgelöst wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte