Mit einer RV zu einem URÄG 2008 sollen Teile der Abschlussprüferrichtlinie und die geänderten Rechnungslegungsrichtlinien in das österreichische Recht Eingang finden. Die Abschlussprüferrichtlinie ist bis zum 29. Juni 2008, die Änderungsrichtlinie bis zum 5. September 2008 innerstaatlich umzusetzen.