Die Eigenmitteldefinition der Mitgliedstaaten ist insgesamt stark national geprägt; hybride Instrumente sind gemeinschaftsrechtlich überhaupt ungeregelt. Die gegenwärtigen Arbeiten der Europäischen Kommission und von CEBS haben unter anderem das Ziel, in Konsultation mit den europäischen Banken die Eigenmitteldefinition zu reformieren. Diese Entwicklungen sollten auch aus österreichischer Sicht beobachtet werden, um die etablierte nationale Funding-Praxis beibehalten und wünschenswerte Änderungen fördern zu können.