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Verwirrung durch MiFID - Keine Personengesellschaften als vertraglich gebundene Vermittler?

BeiträgeRA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard), Univ.-Ass. Dr. Philipp Klausberger1)1)Die Autoren danken Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke, LL.M (London), für seine freundliche Hilfe beim Entstehen dieser Arbeit.ZFR 2008/5ZFR 2008, 19 Heft 1 v. 5.2.2008

Die MiFID sowie das WAG 2007 sehen vor, dass jede natürliche oder juristische Person als vertraglich gebundener Vermittler auftreten kann. Bei unbefangener Lektüre des Normtextes könnte man meinen, dass Personengesellschaften, die von der hM nicht zu den juristischen Personen gezählt werden, nicht als vertraglich gebundene Vermittler fungieren können. Dass diese Auffassung unzutreffend ist, wird im folgenden Beitrag gezeigt.

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