vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung des Pensionskassengesetzes (RV 286 BlgNR 23. GP)

AktuellesVersicherungsaufsichtsrechtbearbeitet von Dr. Bernd FletzbergerZFR 2007/125ZFR 2007, 233 Heft 4 v. 14.12.2007

Im Zuge der Umsetzung der Dritten Geldwäscherichtlinie wird das Pensionskassengesetz („PKG“) angepasst. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sieht sich der Gesetzgeber veranlasst, geschlechterspezifische Unterschiede zukünftig bloß zuzulassen, wenn und soweit sie auf statistisch und versicherungsmathematisch unterlegten Risikobewertungen beruhen (§ 20 Abs 3a). Die Risikobewertung und die erhobenen versicherungsmathematischen und statistischen Daten sind im Geschäftsplan anzugeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!