KSchG § 1
Ein Alleingesellschafter, der gleichzeitig Alleingeschäftsführer ist und selbst einen Kredit aufnimmt, weil der GmbH wegen fehlender Sicherheiten kein Kredit gewährt wird, wird wirtschaftlich betrachtet in Wahrheit selbst (allein) unternehmerisch tätig und handelt als Unternehmer.