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Die durch die GeldwäscheRL statuierte Pflicht der Rechtsanwälte, mit Behörden zusammenzuarbeiten, stellt keinen Verstoß gegen Art 6 EMRK dar

JudikaturEuGHBearbeiter: Dr. Nicolas RaschauerZFR 2007/105ZFR 2007, 213 Heft 4 v. 14.12.2007

EUV Art 6 Abs 2

RL 91/308/EWG idF RL 2001/97/EG : Art 2a Z 5, Art 6 Abs 1,

Abs 3 Unterabsatz 2

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