Das WAG 20071), mit dem die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID) samt der einschlägigen DurchführungsRL2) in nationales Recht umgesetzt wird, soll im Herbst des Jahres in Kraft treten. In Diktion und Systematik gleichen WAG 2007 und MIFID einander. Der Grund für diese richtliniennahe Umsetzung ist im Prinzip der Maximumharmonisierung zu finden. Die MIFID verfolgt das Ziel, die Integrität der Finanzmärkte durch die Schaffung eines einheitlich gemeinschaftlich rechtlichen Rahmens zu forcieren. Besonderes Augenmerk gilt der Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Wertpapierfirmen und Handelssysteme3).