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Bargeldtransporte Anmeldepflicht/Auskunftspflicht ab € 10.000 oder Gegenwert

AktuellesBankenrechtbearbeitet von Univ.-Ass. Dr. Nicolas Raschauer, Mag. Bernd EggerZFR 2007/79ZFR 2007, 172 Heft 3 v. 21.9.2007

Mit 15. 6. 2007 wurden die Bestimmungen zum Transport von Barmitteln verschärft, damit sollen illegale Geldbewegungen als Vorbeugung gegen rechtswidrige Handlungen wie Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus unterbunden werden.

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