Mit mehr als dreimonatiger Verspätung wurde die Transparenz-RL mit dem Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, in Österreich umgesetzt. Da die innerstaatliche Umsetzung selbst keinen Zeitpunkt für das Inkrafttreten nennt, traten die Bestimmungen nach § 11 Abs 1 BGBlG mit 26. 4. 2007 in Kraft. Im Vergleich zum Initiativantrag zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie wurden die Fristen zur Erfüllung der Meldepflicht von bedeutenden Anteilserwerben und -veräußerungen sowie die Frist zu deren Veröffentlichung von vier bzw drei auf lediglich zwei Handelstage verkürzt (§ 91 Abs 1 und § 93 Abs 2 BörseG). Damit wurden in Österreich strengere Anforderungen festgeschrieben als Art 12 Abs 2 und 6 Transparenz-RL verlangen.