vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsetzung der Transparenzrichtlinie1)1) Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzerfordernisse in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG , ABl L 390/38. durch BGBl I 2007/19

AktuellesBörserechtbearbeitet von Dr. Florian Linder, Univ.-Ass. MMag. Dr. Gisela HeindlZFR 2007/49ZFR 2007, 120 Heft 2 v. 22.5.2007

Mit mehr als dreimonatiger Verspätung wurde die Transparenz-RL mit dem Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, in Österreich umgesetzt. Da die innerstaatliche Umsetzung selbst keinen Zeitpunkt für das Inkrafttreten nennt, traten die Bestimmungen nach § 11 Abs 1 BGBlG mit 26. 4. 2007 in Kraft. Im Vergleich zum Initiativantrag zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie wurden die Fristen zur Erfüllung der Meldepflicht von bedeutenden Anteilserwerben und -veräußerungen sowie die Frist zu deren Veröffentlichung von vier bzw drei auf lediglich zwei Handelstage verkürzt (§ 91 Abs 1 und § 93 Abs 2 BörseG). Damit wurden in Österreich strengere Anforderungen festgeschrieben als Art 12 Abs 2 und 6 Transparenz-RL verlangen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!