PSG §§ 1, 6, 35
Ein Antragsrecht, die Privatstiftung aus den in § 1 Abs 2 PSG angeführten Gründen auflösen zu lassen, ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Eine Selbstzweckstiftung verwirklicht nicht den Auflösungsgrund gem § 35 Abs 2 Z 2 PSG.
PSG §§ 1, 6, 35
Ein Antragsrecht, die Privatstiftung aus den in § 1 Abs 2 PSG angeführten Gründen auflösen zu lassen, ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Eine Selbstzweckstiftung verwirklicht nicht den Auflösungsgrund gem § 35 Abs 2 Z 2 PSG.