BWG § 40 Abs1
OGH 21. 6. 2006, 7 Ob 65/06 v
Mit der gesetzlichen Abschaffung der Anonymität gab es immer wieder Auffassungsunterschiede darüber, wie bei Sparbüchern mit einem Guthabenstand von über € 15.000,- (Namenssparbücher) die Identifizierung und Auszahlung korrekt vorzunehmen ist.