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Anmerkungen zum neuen Richtlinienvorschlag zur Aktionärskontrolle

BeiträgeDr. Markus Heidinger LL.M.*ZFR 2007/25ZFR 2007, 75 Heft 2 v. 22.5.2007

1. Einleitung

Um die Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz des aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Erwerb und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor zu verbessern, hat die Europäische Kommission im September vergangenen Jahres einen Richtlinienvorschlag1)1)Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor, 2006/0166(COD) KOM(2006)0507, 12. September 2006 („Richtlinienvorschlag“). vorgelegt, der in Kürze formal verabschiedet werden soll2)2)Pressemitteilung von EU2007.de vom 29. März 2007, abrufbar unter www.eu2007.de/de/News/Press_Releases/March/0329BMFBeteiligung.html (Stand: 11. Mai 2007).. Die inzwischen innerhalb des Rates abgestimmte Richtlinie zielt darauf ab, ein Höchstmaß an Harmonisierung in den Mitgliedstaaten in Bezug auf das aufsichtsrechtliche Genehmigungsverfahren beim Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an Banken, (Rück-)Versicherungen und Wertpapierunternehmen (im Folgenden auch gemeinsam die „Finanzinstitute“) zu erreichen3)3)Bericht des Europäischen Parlaments über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor, A6-0027/2007, 5. Februar 2007 („Bericht des Europäischen Parlaments“)..

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