1. Einleitung, Begriffsabgrenzung
Der vorliegende Beitrag soll ausgewählte, praxisrelevante Pflichten von Kredit- und Finanzinstituten (KI/FI) skizzieren, die der Prävention von Wirtschaftskriminalität dienen. Die Bedeutung dieser Pflichten zeigt sich schon bei Betrachtung der gängigen Kriminalitätsstatistiken der letzten Jahre. Bspw hat das deutsche BKA im Beobachtungszeitraum 2005 89.224 Fälle verzeichnet, die dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zugeordnet werden konnten1).