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Handelsrechtsänderungsgesetz mit Umbenennung des HGB in UGB (HaRÄG), BGBl I 2005/120

AktuellesUnternehmensrechtbearbeitet von Dr. Florian LindnerZFR 2006/52ZFR 2006, 116 Heft 2 v. 20.12.2006

Das HaRÄG - und damit das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) - tritt bekanntlich mit 1. Januar 2007 in Kraft. Hier noch einmal kurz die Kernpunkte der Reform:

Ein einheitlicher und umfassender Grundtatbestand nach dem Vorbild des § 1 KSchG löst die Kaufmannstatbestände der §§ 1 bis 7 HGB ab. Die Sonderstellung der freien Berufe und der Land- und Forstwirtschaft wird dabei berücksichtigt.

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