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Zur Aufsichtsratspflicht in der Privatstiftung bei Konzernleitung

JudikaturOGHZFR 2006/46ZFR 2006, 111 Heft 2 v. 20.12.2006

PSG § 22

Der Begriff der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft durch eine Privatstiftung im § 22 Abs 1 Z 2 PSG als Voraussetzung für die Aufsichtsratspflicht ist nach dem gesetzlichen Schutzzweck der Arbeitnehmermitbestimmung dahin auszulegen, dass schon eine wenig intensive Einflussnahme in einem wichtigen Leitungsbereich (etwa im Finanzbereich) ausreicht, um eine einheitliche Leitung bejahen zu können.

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