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Änderung der Kapitalanlageverordnung 2002 (BGBl II 2006/289)

AktuellesVersicherungsrechtbearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger, FinanzmarktaufsichtsbehördeZFR 2006/22ZFR 2006, 56 Heft 1 v. 9.10.2006

Die Vorschriften über die Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind in der auf der Grundlage der § 78 Abs 3 und 79 Abs 3 VAG erlassenen Kapitalanlageverordnung 2002, BGBl II 2002/383, geregelt.

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