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„Basel II“-Novelle

AktuellesBankrechtbearbeitet von Mag. Bernd Egger, Sparkassenverband, Dr. Nicolas Raschauer, Wirtschaftsuniversität WienZFR 2006/16ZFR 2006, 54 Heft 1 v. 9.10.2006

Wesentlicher Kerninhalt der mit BGBl I 2006/141 kundgemachten Novelle ist die Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute („Basel II“) und damit auch der neu gefassten Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute („EU-Bankrechtsrichtlinie“)1)1)Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute, ABl L 177/1 vom 30. 6. 2006. sowie der ebenfalls neu gefassten Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten („Kapitaladäquanzrichtlinie“)2)2)Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten, ABl L 177/201 vom 30. 6. 2006..

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