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Anspruchsdauer, Verlängerung; Berufsausbildung, Beeinträchtigung; Familienbeihilfe

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2026/6zfhr 2026, 78 Heft 2 v. 7.4.2026

§ 2 FLAG

Nach der Bestimmung des § 2 Abs 9 FLAG ist die COVID-19-Krise pauschal und ohne weitere Nachweise im Einzelfall als Beeinträchtigung der Berufsausbildung anzusehen, die zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug der Familienbeihilfe nach Maßgabe der § 2 Abs 9 lit a bis d FLAG führt.

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