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Anspruchsentstehung; Dienstbeendigung; Familienbeihilfe; Präsenzdienst

RechtsprechungLeitsätzeStrassmeierzfhr 2025/17zfhr 2025, 258 Heft 6 v. 31.12.2025

§ 2 FLAG, § 10 FLAG

Ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß § 10 Abs 2 FLAG entsteht stets mit Beginn des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, unabhängig davon, ob diese Voraussetzungen erst im Laufe des Monats eintreten. Ebenso erlischt der Anspruch erst mit Ablauf des Monats, in dem eine der Anspruchsvoraussetzungen

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