Um personenbezogene Daten überhaupt verarbeiten zu dürfen, bedarf es einer vom Datenschutzrecht verlangten Legitimationsgrundlage. Eine solche benötigen auch Datenverarbeitungsvorgänge in Form von Learning Analytics oder Academic Analytics, die im Bereich der Hochschulen bereits Anwendung finden. Dieser Beitrag geht zunächst auf mögliche datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände ein und setzt sich in weiterer Folge mit möglichen Rechtsgrundlagen für diese Datenverarbeitungen auseinander.

