§ 2 FLAG, § 2 StudFG, § 51 UG
Das UG schließt Universitätslehrgänge nicht von vornherein als Mittel der Berufsausbildung aus. Die Möglichkeit, einen Lehrgang berufsbegleitend zu absolvieren, schließt die Qualifikation als Berufsausbildung nicht aus.
§ 2 FLAG, § 2 StudFG, § 51 UG
Das UG schließt Universitätslehrgänge nicht von vornherein als Mittel der Berufsausbildung aus. Die Möglichkeit, einen Lehrgang berufsbegleitend zu absolvieren, schließt die Qualifikation als Berufsausbildung nicht aus.
