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Aufenthaltsrecht; Bleiberecht; Daueraufenthalt – EU; Inlandsantragstellung

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2024/6zfhr 2024, 87 Heft 2 v. 24.4.2024

Art 10 BreBeG 2019, § 21 NAG, § 45 NAG

Eine Inländerantragstellung gemäß § 21 Abs 2 NAG kann ein Bleiberecht, das eine Niederlassung vermittelt, verschaffen. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ für ehemalige Inhaber einer Legitimationskarte generell ausgeschlossen sein soll.

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