Art 10 BreBeG 2019, § 21 NAG, § 45 NAG
Eine Inländerantragstellung gemäß § 21 Abs 2 NAG kann ein Bleiberecht, das eine Niederlassung vermittelt, verschaffen. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ für ehemalige Inhaber einer Legitimationskarte generell ausgeschlossen sein soll.

