§ 8 AVG, § 10 DVG, § 5a VBG, § 37a VBG
Die Bestellung auf die Planstelle eines Vertragslehrers hat nicht durch Bescheid zu erfolgen, da privatrechtliches Dienstverhältnis – demgegenüber ist Auswahl- und Besetzungsverfahren im Rahmen der Hoheitsverwaltung mittels Bescheid zu entscheiden.

