Für österreichische Hochschulen bestehen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Schutzes Studierender vor Diskriminierungen der Rechtsträger und ihnen zurechenbarer Organe. Dieser Schutz wird durch die allgemeinen Diskriminierungsgesetze zum Teil ergänzt, zum Teil überlagert. Die Ausgestaltung des Diskriminierungsschutzes, sein konkreter Schutzumfang, die Mittel und Wege eines Rechtsschutzes gegen Diskriminierungen sowie die in die Förderung, Sicherstellung und Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes involvierten Institutionen, Organe und Instanzen sind je Hochschulsektor unterschiedlich und bedürfen auf dem Boden der jeweils anwendbaren Gesetze, Satzungen und sonstigen hochschulischen Regelwerke einer vertieften Betrachtung. Dabei offenbaren sich uneinheitliche Schutzstandards, ein hohes Maß an Komplexität und Intransparenz in der Sichtbarmachung des jeweiligen Schutzes und seiner Reichweite sowie grundlegende Rechtsschutzlücken. Die Zumutbarkeit der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Studierende an Österreichs Hochschulen darf bezweifelt werden – die Wirksamkeit des Diskriminierungsschutzes steht am Spiel und für Studierende, die dadurch am erfolgreichen Studienfortschritt oder -abschluss gehindert werden, möglicherweise noch viel mehr.

